Mo
04
Jan
2010
Mietminderung bei kalter Heizung?
Es gibt zwar keine gesetzlichen Regelungen über die Dauer der Heizperiode, dennoch gilt die Zeit von Oktober bis Ende April als Heizperiode. Eine Mindesttemperatur von 20 Grad C. muss allerdings auch außerhalb der Heizperiode gewährleistet sein. Der Vermieter muß also auch in dieser Zeit den Betrieb der Heizung im Blick haben und die Anforderungen erfüllen, da ansonsten Mietminderungen drohen könnten.
Wird nur unzureichend gehizt, kann der Mieter die Miete mindern. Die Rechtsprechung hat folgende Minderungen als zulässig angesehen:
Bei einer Zimmertemperatur von nur 16 Grad kann der Mieter 20 % der Miete mindern, bei einem zeitweisen Totalausfall der Heizung in den Wintermonaten sogar 50 %. Hierbei müssen nicxht einmal weitere Gründe benannt oder Messungen der Raumtemperatur vorgenommen werden.